4. April 2006 um 11:23 Uhr
Bürgerkriminalisierung
Klar, kriminalisiert doch den Bürger mal pauschal. Mit den Aussagen die in dem Artikel Phonoverbände verschärfen Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer auf heise.de dargelegt werden, kann man Inhaber von Telefon- bzw. Internetanschlüssen anschlüssen und Computern unter Generalverdacht stellen.
Es lebe der Gesetzgeber, der den Firmen dient und nicht seinen Bürgern.
lesen:
– Die Raubkopie – Ein musikindustrielianisches Märchen
– privatkopie.net – rettet die Privatkopie
Am 5. April 2006 um 13:18 Uhr
Auch wenn ich oft deine Meinung teile, und sie immer schätze, bin ich hier nicht der Meinung, dass ein Generalverdacht vorliegt.
-und nehmen gezielt neue Ansprechpartner in die Verantwortung für nicht-lizenziertes Anbieten von Musik im Internet-
-snip-
dass über diese Anschlüsse Verstöße gegen das Urheberrecht ausgeführt wurden
Finde ich volkommen Richtig. genau da liegt doch die Verantwortung. Die Geschichte mit den Kindern ist vielleicht etwas kritisch jedoch:
Und ein Krankenhaus in Köln habe 5.500 Euro Schadensersatz gezahlt, weil Mitarbeiter knapp 2.000 Songs illegal zum Download angeboten hätten.
Geht ja gar nicht